AGB´s (02/08)


Gloco Holzwaren GmbH

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen


 
1)       Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
 
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

 
2)       Vertragsschluss

a)       Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

b)       Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

c)       Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Unabhängig hiervon erhält der Kunde mit Absendung der Bestellung eine automatisch generiert Kopie seiner Bestelldaten nebst diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

d)       Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir trotz vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages den Liefergegenstand nicht erhalten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Nichtbelieferung durch uns schuldhaft herbeigeführt wurde. Die Gloco Holzwaren GmbH ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informiert und eine bereits geleistete Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.

e)       Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird die Bestellung von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen per E-Mail zugesandt.
 

3)       Widerrufsrecht/-folgen (nur bei Versandverträgen mit Verbrauchern)

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Gloco Holzwaren GmbH,
    Brunnenstrasse 3,
    D-89440 Lutzingen

    Fax:     +49 (0) 9074 5516
    E-Mail: gloco@gloco.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfange Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf derer Prüfung - wie  sie Ihnen etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattungen von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Wir dürfen Sie bitten dafür Sorge zu tragen, dass die zur Rücksendung vorgesehen Waren zur Vermeindung von Transportschäden gut und sicher verpackt werden.


4)       Gefahrübergang

Die Lieferung erfolgt ab Sitz der Gloco Holzwaren GmbH. Der Versand erfolgt bei Unternehmern auf Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart ist uns überlassen.


5)       Lieferung/Abnahme

a)       Angegeben Lieferzeiten sind nur annähernd und nicht verbindlich.

b)       Die Einhaltung der Lieferfristen setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

c)       Ist bei Verträgen mit Unternehmen ein Liefertermin nicht bestimmt oder erfolgt die Lieferung auf Abruf, so ist der Unternehmer verpflichtet die Ware bis spätestens vier Monate vom Tag der Bestätigung des Auftrages abzurufen.

d)       Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

e)       Sofern die Voraussetzungen von Buchstabe d) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

f)         Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt auch soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.


6)       Preise

a)       Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich, soweit nicht anderes angegeben als Stückpreis. Für Versand, Verpackung und Versicherung berechnen wir zusätzliche Kosten. Diese werden im „Warenkorb“ gesondert ausgewiesen.

b)       Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Lieferungen ins Ausland nur auf Anfrage und nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung. 

c)       Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Verbraucher ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.


7)       Zahlung

a)       Unsere Rechnungen sind sofort fällig. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung durch uns 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.

b)       Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, als sein Gegenanspruch auf  dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

c)       Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, Leistungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
 

8)       Leistungsbeschreibung

a)       Erklärungen durch uns im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z. B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen) enthalten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Verkäufers über die Übernahme einer Garantie und dessen Inhalt maßgeblich.

b)       Sofern nicht anders erwähnt beziehen sich Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, jedoch nicht auf Inhalt, Zubehör und Dekoration.
 

9)       Gewährleistung

a)       Bei Verträgen mit Verbrauchern:

Der Verbraucher ist verpflichtet, Sach- und Rechtsmängel innerhalb von zwei Wochen nach dem Zeitpunkt, in dem er einen solchen Mangel festgestellt hat, schriftlich anzuzeigen. Die Mängel sind dabei so detailliert, wie dem Verbraucher möglich, zu beschreiben. Diese Regelung stellt keine Ausschlussfrist für Mängelrechte dar.

b)       Bei Verträgen mit Unternehmern:

ba)   Mängelrechte des Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.

bb)   Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.

bc)   Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neuleistung steht in jedem Fall uns zu. Will der Unternehmer Schadensersatz statt der Leistung verlangen oder Selbstvornahme durchführen, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung/Nachlieferung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben.

bd)   Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Unternehmer, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass die Lieferung an einen anderen Ort als unseren Geschäftssitz verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

be)   Für den Fall, dass der Lieferungsgegenstand vom Verkäufer in Folge leicht fahrlässig unterlassener erforderlicher Beratung durch uns, sowie infolge leicht fahrlässiger Verletzung unserer Beratungspflicht oder anderer vertraglicher Nebenpflichten auch nach Vertragsabschluss - insbesondere im Rahmen der Anleitung für die Bedienung und Pflege des Liefergegenstandes - nicht oder nicht vertragsgemäß verwendet werden kann und dem Käufer dadurch etwa ein Schaden entsteht, sind Schadensersatzansprüche insoweit ausgeschlossen.
 

10)   Gesamthaftung

a)       Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, sind jedoch ganz ausgeschlossen. Die Regelungen der Sätze 3 und 4 dieses Absatzes gelten nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat.

b)       Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung und auf Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängel, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug und Unmöglichkeit sind von dieser Regelung nicht erfasst.


11)   Eigentumsvorbehalt

a)       Wir behalten und das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor, sowie ergänzend gegenüber Unternehmern bis zur Zahlung aller bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses entstandenen Forderungen, einschließlich aller Forderungen aus Anschlussverträgen, Nachbestellungen, etc..

b)       In der Zurücknahme der Vorbehaltssache durch uns von einem Verbraucher liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Mit der Rücknahme von einem Unternehmer ist grundsätzlich kein Rücktritt verbunden.

c)       Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzgl. angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

d)       Bei Verträgen mit Unternehmern:

da)   Der Unternehmer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Alle Ansprüche gegen den jeweiligen Versicherer gelten hinsichtlich der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände als an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

db)   Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Unternehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Unternehmer für den uns entstandenen Ausfall.

dc)   Der Unternehmer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung bereits jetzt an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Unternehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

dd)   Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Unternehmer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

de)   Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Unternehmers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Unternehmer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Unternehmer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

df)     Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Unternehmers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


12)   Schadensersatz

Im Falle der schuldhaften (teilweisen) Nichterfüllung des Vertrages durch einen Unternehmer welche nicht lediglich im Zahlungsverzug liegt, gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% der nicht erfüllten Nettovertragssumme als vereinbart.
 

13)   Rückgriffsansprüche

Bei Verträgen mit Unternehmern besteht der Rückgriffsanspruch gemäß § 478 BGB nur insoweit, als der Unternehmer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.


14)   Alleinvertriebsrecht

Alleinvertriebsrechte werden nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung gewährt.


15)   Datenschutz

Wir sind unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Kunden zu speichern zu verarbeiten und zu übermitteln, wobei dies für die übliche Betreuung und/oder zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Der Kunde erteilt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung.


16)   Erfüllungsort/Gerichtsstand

a)       Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.

b)       Ist der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

c)       Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

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